Das neue staatlich geförderte Altersvorsorgedepot (AV-Depot)
Ab dem 01.01.2027 soll das neue Altersvorsorgedepot (AV-Depot) die bisherige Riester-Rente ablösen. Erstmals wird es in Deutschland möglich sein, staatliche Zulagen und Steuervorteile direkt mit einem freien ETF- und Fonds-Sparplan auch ohne starren 100-%-Beitragsgarantiezwang zu kombinieren.
Doch wann lohnt sich das neue System wirklich – und für wen ist ein freies Depot oder eine andere Vorsorgeschicht die bessere Wahl? Wir geben Ihnen den ehrlichen, unabhängigen Überblick ohne rosarote Brille!
30 Cent Grundzulage je eingezahltem Euro (bis 1.200 € Eigenbeitrag = 360 €) + weitere 20 Cent (von 1.201 € bis 1.800 € = +180 €). Ab 2029 soll der Fördersatz bis 1.200 € sogar auf 35 Cent steigen!
25 Cent je Euro Eigenbeitrag (max. 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind) – wird bereits bei 1.200 € Jahresbeitrag (100 € mtl.) bzw. Mindestbeitrag voll erreicht!
Wahlweise 100 % chancenorientiert in ETFs/Fonds ohne Garantiezwang (höhere Renditechance bei Kursrisiken) oder sicherheitsorientiert mit 80 % bzw. 100 % Beitragsgarantie.
Wie funktioniert das neue AV-Depot – und wer wird gefördert?
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
- Wegfall der starren 100-%-Garantiepflicht: Bisher musste bei Riester fast das gesamte Geld risikoarm verzinst werden. Künftig können Sie zwischen einem reinen ETF-/Fonds-Depot (ohne Garantie, mit vollen Renditechancen und Kursrisiken) oder Sicherheits-Varianten mit 80 % bzw. 100 % Garantie wählen.
- Proportionale Zulagenlogik: Statt der komplizierten 4-%-Vorjahreseinkommens-Formel gibt es künftig für jeden eingezahlten Euro sofort einen festen Zulagen-Satz (plus Günstigerprüfung beim Sonderausgabenabzug bis 1.800 €).
- Auszahlung im Alter (ab 65 J.): Zum Rentenbeginn sind bis zu 30 % einmalige Kapitalentnahme möglich; das restliche Kapital fließt in einen Auszahlplan (bis mind. zum 85. Lebensjahr) oder eine lebenslange Rente.
Wer ist förderberechtigt? (Inkl. Selbstständige!)
- Arbeitnehmer & Auszubildende: Alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Angestellten, Azubis sowie Minijobber (ohne Befreiung von der RV-Pflicht).
- Beamte, Richter & Soldaten: Unmittelbar förderberechtigt für die vollen Zulagen und den Steuerabzug.
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Selbstständige & Freiberufler (Wichtig!):
• Rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z. B. Handwerksmeister in der Handwerksrolle, Künstler & Publizisten über die KSK, Hebammen, selbstständige Lehrer/Pflegekräfte oder auf Antrag Pflichtversicherte) sind direkt (unmittelbar) voll förderberechtigt!
• Alle anderen Selbstständigen sind bereits heute mittelbar über ihren förderberechtigten Ehe-/Lebenspartner förderberechtigt – und im Zuge der Gesetzgebung ist zudem die Erweiterung des Berechtigtenkreises auf weitere Selbstständige vorgesehen! - Eltern in Kindererziehungszeiten & Pflegepersonen: Unmittelbar förderberechtigt während der gesetzlich angerechneten Erziehungs- und Pflegezeiten.
- Ehepartner / eingetragene Lebenspartner: Mittelbar förderberechtigt über den Partner.
Sie haben bereits einen Riester-Vertrag?
- 1 Übertrag ins neue System: Bestehendes Riester-Kapital kann förderunschädlich und ohne Verlust der bisherigen Zulagen in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen werden.
- 2 Umstellung auf die neue Förderlogik: Bestehende Verträge können auf Wunsch in die neue Zulagensystematik wechseln.
- 3 Bestandsschutz clever nutzen: Wer mit kleinem Eigenbeitrag und mehreren Kindern im bisherigen Riester-Modell rechnerisch mehr Zulage erhält, kann seinen Vertrag unverändert weiterführen – wir rechnen für Sie aus, was sich mehr lohnt!
„Wir finden, das neue AV-Depot ist vor allem für alle interessant, die bis zu 50 % Zulage (Grund- und Kinderzulagen) bzw. die hohe Steuerförderung mitnehmen möchten und im Gegenzug gut mit den Vorgaben des Staates leben können (z. B. den festen Regeln bei Vererbung, Kapitalentnahme, nachgelagerter Besteuerung und eingeschränkter Flexibilität vor Rentenbeginn). Damit Sie hier keine pauschale Standardlösung wählen, sondern eine wirklich fundierte Entscheidung für Ihr Geld treffen, lassen Sie sich ausführlich und ehrlich von uns beraten!“
2 Berechnungsbeispiele für das neue AV-Depot
So berechnen sich Eigenbeitrag und staatliche Zulagen nach dem neuen Fördermodell ab 2027:
100 € Monatsbeitrag = 80 € geschenkte Zulage jeden Monat dazu!
Ein förderberechtigter Elternteil (2 kindergeldberechtigte Kinder) zahlt monatlich 100 € (1.200 € im Jahr) in das neue ETF-AV-Depot ein.
150 € Monatsbeitrag = 540 € Grundzulage + Steuererstattung!
Ein Arbeitnehmer oder pflichtversicherter Selbstständiger nutzt den vollen geförderten Höchstbetrag von 150 € monatlich (1.800 € im Jahr).
Lohnt sich das AV-Depot für Sie – oder fahren Sie mit einer anderen Lösung besser?
Wir prüfen Ihre persönliche Situation (Familienstand, Kinder, Steuersatz, bestehende Riester-Verträge und Flexibilitätswünsche) völlig objektiv und zeigen Ihnen schwarz auf weiß den Vergleich.