Normale Autos bringen Sie von A nach B.
Ein Klassiker bringt das Herz zum Schlagen!
Der unverwechselbare Klang beim ersten Schlüsselumdrehen im Frühjahr, der Geruch von altem Leder und Benzin, das glänzende Chrom in der Abendsonne: Ein Oldtimer, Youngtimer oder seltener Exot ist kein bloßes Fortbewegungsmittel – er ist rollendes Kulturgut, Familienerinnerung und pure Leidenschaft.
Doch genau deshalb gehört ein solches Schmuckstück niemals in einen gewöhnlichen 08/15-Alltagstarif! Während eine Standard-Autoversicherung im Ernstfall oft nur einen mageren „Gebrauchtwagen-Zeitwert“ laut Liste erstattet, sichert unsere „Best for Cars“-Spezialversicherung der Württembergischen den wahren Sammler-, Markt- oder Wiederaufbauwert Ihres Juwels ab – inklusive 20 % automatischer Wertsteigerungsvorsorge!
Welche Klassiker & Exoten wir versichern:
Klicken Sie direkt auf Ihre Fahrzeugart, um sie unten im Berechnungsformular vorzubelegen:
Was unsere „Best for Cars“-Klassikerversicherung so besonders macht
Ihr Klassiker reift wie ein guter Wein – und unser Versicherungsschutz wächst automatisch mit:
20 % Wertsteigerungsvorsorge + 2 Jahre Wertgarantie!
Steigt der Marktwert Ihres Klassikers nach Vertragsabschluss, erhöht sich unsere Entschädigungsgrenze im Schadenfall automatisch um bis zu 20 % über den vereinbarten Wert hinaus! Und sollte der Marktpreis innerhalb von 2 Jahren einmal sinken, erhalten Sie trotzdem garantiert die vereinbarte Summe.
All-Risk-Deckung (PremiumSchutz) für Ihr Juwel
Unsere höchste Schutzstufe in der Vollkasko versichert Ihren Klassiker gegen nahezu alle erdenklichen Gefahren (Allgefahrendeckung) – inklusive Betriebs- und Bruchschäden! Ausgeschlossen sind lediglich Vorsatz sowie normaler Verschleiß, Rost und Korrosion.
Taggenaue Abrechnung & Beitragsfreie Ruheversicherung
Egal ob Sie mit Saisonkennzeichen von April bis Oktober fahren oder Ihr Schätzchen spontan im Herbst abmelden: Wir rechnen auf den Tag genau ab! Sie zahlen nur für die Tage im Zulassungszeitraum – und im Winterlager ruht der Schutz beitragsfrei weiter.
Transportschäden, Vandalismus & Eigenschäden
Abgerissener Kühlerstern, zerkratzter Lack (Vandalismus) oder ein Unfall des Transportanhängers auf dem Weg zur Oldtimer-Messe: Wir stehen an Ihrer Seite! In der Vollkasko (ab 500 € SB) sind sogar Eigenschäden an Ihrem historischen Fahrzeug mitversichert.
Kein Gutachten-Zwang bis 50.000 € (Pkw) & Fahrer ab 18!
Kompliziert war gestern: Für Oldtimer-Pkw bis 50.000 € Marktwert und Oldtimer-Motorräder bis 20.000 € Marktwert benötigen Sie bei uns kein teures Wertgutachten vorab! Zudem sind berechtigte Fahrer bereits ab 18 Jahren möglich.
Schutzbrief Classic (nur 29 €/Jahr) & Fahrerschutz
Für Young- und Oldtimer-Pkw mit schwarzem Kennzeichen gibt es unseren Schutzbrief Classic für nur 29 € im Jahr (Pannenhilfe, Rücktransport ins Wunsch-Werkstattlager, Mietwagen). Optional sichert unser Fahrerschutz auch Sie selbst als Fahrer bis 15 Mio. € ab!
2 echte Schadenbeispiele, die zeigen, wie stark unser Schutz greift
Bei historischen Fahrzeugen kosten Sonderanfertigungen, Chromteile und Handarbeit in der Fachwerkstatt schnell ein Vermögen:
Transportanhänger gerät auf dem Weg zum Oldtimer-Treffen ins Schlingern
Sie transportieren Ihren liebevoll restaurierten Klassiker auf einem Trailer zu einer historischen Veranstaltung. Auf der Autobahn schaukelt sich das Gespann durch eine Spurrille auf und verunfallt. Der geladene Oldtimer wird an der hinteren Seitenwand sowie am Fahrwerk schwer beschädigt. Da viele historische Karosserie- und Zierteile nicht mehr ab Werk lieferbar sind, müssen sie aufwendig einzeln angefertigt werden.
Auffahrunfall mit Personenschaden bei einer Sonntags-Ausfahrt
Bei einer gemeinsamen Oldtimer-Ausfahrt im Sommer bremst der Vorausfahrende vor einer unübersichtlichen Kurve plötzlich ab. Durch den längeren Bremsweg historischer Trommelbremsen lässt sich der Aufprall nicht mehr verhindern. Der Fahrer des vorderen Fahrzeugs erleidet eine schmerzhafte Schulterverletzung, muss mehrere Wochen ärztlich behandelt werden und fällt im Beruf aus.
22 häufige Fragen & Antworten zur Oldtimer-, Youngtimer- & Exoten-Versicherung
Klicken Sie einfach auf eine Frage, um unsere ausführliche Antwort aus der Agenturpraxis zu lesen:
1. Ab welchem Fahrzeugalter gilt ein Auto bei euch als Oldtimer oder Youngtimer?
Die klassische Oldtimer-Grenze liegt in Deutschland bei mindestens 30 Jahren seit der Erstzulassung (für Pkw, Motorräder, Lkw, Wohnmobile, Traktoren und Unimogs). Ist Ihr gepflegter Pkw noch keine 30 Jahre alt, hat aber bereits das 20. Lebensjahr erreicht, können wir ihn bereits besonders günstig über unseren speziellen Youngtimer-Tarif absichern!
2. Welche Grundvoraussetzungen muss ich für den günstigen Oldtimer-Tarif erfüllen?
Damit Sie von den extrem niedrigen Klassiker-Prämien profitieren, gelten faire Spielregeln: 1. Es steht ein separater Alltags-Pkw zur Verfügung (der Oldtimer wird nicht für die täglichen Pflichtfahrten zur Arbeit genutzt). 2. Die jährliche Fahrleistung beträgt maximal 10.000 Kilometer. 3. Das Fahrzeug ist kein reiner Laternenparker, sondern steht nachts in einer abgeschlossenen Garage oder unter einem umfriedeten Carport. 4. Es befindet sich in gutem, zeitgenössischem Zustand ohne gewerbliche Nutzung und wiegt maximal 7,5 Tonnen.
3. Ab welchem Fahrzeugwert wird ein offizielles Wertgutachten benötigt?
Bei uns genießen Sie besonders hohe Freigrenzen: Für die Kaskoversicherung eines Oldtimer-Pkw ist erst ab einem Marktwert von 50.000 € ein Wertgutachten erforderlich, bei Oldtimer-Motorrädern erst ab 20.000 € Marktwert. Darunter genügt in der Regel eine faire Selbsteinschätzung mit aktuellen Fotos und Kopie des Fahrzeugscheins. Bei Sonderfahrzeugen (Lkw, Unimog, Traktor, Wohnmobil) oder wenn gezielt der höhere Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederaufbauwert versichert werden soll, ist ein aktuelles Gutachten erforderlich.
4. Was ist der Unterschied zwischen Marktwert, Wiederbeschaffungswert und Wiederaufbauwert?
Der Marktwert ist der durchschnittliche Preis, der am Privatmarkt von „Privat an Privat“ (ohne Mehrwertsteuer und ohne Händlergarantie) erzielt wird. Der Wiederbeschaffungswert liegt meist ca. 15–20 % höher und beschreibt den Preis, den Sie bei einem seriösen Fachhändler zahlen müssten, um kurzfristig ein gleichwertiges Fahrzeug wiederzubeschaffen. Der Wiederaufbauwert (Herstellungswert) ist für aufwendig restaurierte Einzelstücke wichtig, in die weit mehr Arbeitsstunden und Geld geflossen sind, als der aktuelle Marktpreis widerspiegelt.
5. Wie funktioniert die 20 % Wertsteigerungsvorsorge im Schadenfall genau?
Klassiker gewinnen oft über die Jahre an Wert. Angenommen, Ihr Oldtimer ist mit 35.000 € Marktwert im Vertrag eingetragen, ist aber zum Zeitpunkt eines Totalschadens oder Diebstahls am Markt bereits 41.000 € wert: Dank unserer automatischen 20-%-Wertsteigerungsvorsorge (hier bis zu 42.000 €) sind Sie nicht unterversichert, sondern bekommen den gestiegenen Wert ersetzt! Und umgekehrt gilt: Sollte der Marktpreis in den ersten 2 Jahren nach Gutachtenerstellung sinken, zahlen wir Ihnen trotzdem garantiert den vereinbarten Versicherungswert aus!
6. Muss mein Fahrzeug zwingend ein H-Kennzeichen haben, um als Oldtimer versichert zu werden?
Nein! Ein H-Kennzeichen ist für unsere Oldtimerversicherung überhaupt keine Pflicht. Wir versichern Ihren Klassiker genauso gerne mit einem ganz normalen schwarzen Standardkennzeichen, einem Saisonkennzeichen, einem H-Saisonkennzeichen oder einem roten 07er-Wechselkennzeichen. Gerade bei älteren Fahrzeugen mit kleinem Hubraum ist die normale Kfz-Steuer oft sogar günstiger als die pauschale H-Steuer.
7. Welche steuerlichen Vorteile bringt ein H-Kennzeichen oder ein rotes 07er-Kennzeichen?
Mit einem H-Kennzeichen (oder roten 07er-Kennzeichen) gilt ein einheitlicher, pauschaler Kfz-Steuersatz – völlig unabhängig von Hubraum und Schadstoffklasse: Für Oldtimer-Pkw beträgt die Kfz-Steuer pauschal 191,73 € im Jahr, für Oldtimer-Motorräder nur 46,02 € im Jahr. Zudem dürfen Sie mit H-Kennzeichen völlig legal und ohne grüne Umweltplakette in sämtliche deutschen Umweltzonen einfahren!
8. Wie bekomme ich das H-Kennzeichen für meinen Oldtimer?
Sobald Ihr Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist (Stichtag der Erstzulassung), lassen Sie bei einer Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS) ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO erstellen. Dieses bestätigt den erhaltungswürdigen, zeitgenössischen Zustand und beinhaltet direkt die Hauptuntersuchung (HU). Mit diesem Gutachten, den Fahrzeugpapieren und unserer eVB-Nummer melden Sie das Fahrzeug dann auf der Zulassungsstelle (ca. 28 € Gebühr) auf das H-Kennzeichen um.
9. Gibt es bei der Oldtimerversicherung Schadenfreiheitsklassen (SF-Rabatt) – oder werde ich nach einem Unfall hochgestuft?
Das Beste vorweg: Die Oldtimerversicherung berechnet sich nach festen, günstigen Liebhabersätzen – ein Schaden führt also nicht zu einer Beitrags-Hochstufung Ihres Oldtimers! Und noch besser: Wenn Ihr Oldtimer mit schwarzem Kennzeichen zugelassen ist, können Sie im Hintergrund trotzdem einen bestehenden Schadenfreiheitsrabatt weiterführen oder unfallfreie Jahre „erfahren“ und diesen Rabatt später wieder auf ein Alltagsfahrzeug übertragen, ohne dass Ihr Oldtimer dadurch einen Cent teurer wird!
10. Spielt die Typklasse meines Fahrzeugs beim Oldtimer-Tarif eine Rolle?
Nein! Im echten Oldtimer-Tarif ist die reguläre Typklasse völlig irrelevant. Die Prämie richtet sich im Wesentlichen nach dem Fahrzeugalter, der Motorleistung (kW/PS), dem Marktwert/Zustand und Ihren persönlichen Tarifmerkmalen.
11. Was ist der Unterschied zwischen Ruheversicherung und Garagenversicherung (Standversicherung)?
Die Ruheversicherung greift automatisch und beitragsfrei außerhalb Ihres Saisonzeitraums (z. B. von November bis März) oder bei vorübergehender Stilllegung: Ihr Klassiker bleibt dabei in der Einstellgarage über Haftpflicht und Kasko geschützt. Die separate Garagenversicherung (Standversicherung) ist dagegen für dauerhaft abgemeldete Sammlerfahrzeuge oder laufende Restaurierungsprojekte gedacht, die gar nicht im Straßenverkehr bewegt werden, aber in der Garage/Werkstatt gegen Brand, Diebstahl oder Dachschäden (Teilkasko) geschützt sein sollen.
12. Welche Versicherung (Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko / All-Risk) ist die richtige für meinen Klassiker?
Als Faustregel aus unserer Praxis gilt: Reine Haftpflicht reicht nur bei sehr geringem Fahrzeugwert ohne besonderen Sammlerwert. Eine Teilkasko empfiehlt sich für Fahrzeuge im Bereich bis ca. 15.000 €, die überwiegend geschützt stehen und selten bewegt werden (deckt Diebstahl, Brand, Glas, Sturm/Hagel, Tierbiss und Transportunfälle). Ab einem Wert von ca. 20.000 € bis 25.000 € oder bei regelmäßigen Ausfahrten raten wir dringend zur Vollkasko bzw. unserem All-Risk-PremiumSchutz, da hier auch selbstverschuldete Unfälle, Vandalismus sowie Betriebs- und Bruchschäden abgedeckt sind.
13. Was genau steckt hinter der „All-Risk-Deckung“ (Allgefahrendeckung) im PremiumSchutz?
In einer normalen Kaskoversicherung sind nur die Gefahren versichert, die ausdrücklich im Vertrag aufgezählt sind. Unsere All-Risk-Deckung dreht dieses Prinzip zu Ihrem Vorteil um: Es sind grundsätzlich alle unvorhergesehenen Gefahren und Schäden von außen und innen versichert (inklusive mechanischer Betriebs- und Bruchschäden!), sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind (ausgeschlossen sind im Wesentlichen nur Vorsatz, Alkohol/Drogen sowie normale Alterung durch Rost, Korrosion und Verschleiß).
14. Sind auch historische Traktoren (Bulldogs), Unimogs, alte Lkw und Oldtimer-Wohnmobile versicherbar?
Ja, selbstverständlich! Wir versichern neben Pkw und Motorrädern auch historische Ackerschlepper/Traktoren, Unimogs, Wohnmobile und Lastkraftwagen ab einem Alter von mindestens 30 Jahren bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen (vorausgesetzt, sie werden rein privat zu Liebhaberzwecken und nicht mehr gewerblich im Güterverkehr oder Forstbetrieb eingesetzt).
15. Wie versichere ich mehrere Klassiker auf ein rotes 07er-Wechselkennzeichen oder eine ganze Sammlung?
Wenn Sie mehrere Oldtimer ab 30 Jahren besitzen, können Sie diese auf ein gemeinsames rotes 07er-Oldtimerkennzeichen (für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zu Oldtimer-Treffen) eintragen lassen. Bei uns zahlen Sie für die Haftpflicht meist nur nach dem stärksten Fahrzeug, während alle weiteren eingetragenen Schmuckstücke extrem günstig in der Kasko/Ruhedeckung mitlaufen. Auch ab 3 regulär zugelassenen Klassikern bieten wir attraktive Sammlungs-Konditionen!
16. Dürfen auch meine Kinder oder mein Partner ab 18 Jahren mit dem Oldtimer fahren?
Ja! Während viele andere Gesellschaften strikte Altersgrenzen (oft erst ab 25 oder 30 Jahren) vorschreiben, sind bei der Württembergischen berechtigte Fahrer bereits ab 18 Jahren möglich. So bleibt die Begeisterung für klassische Fahrzeuge in der ganzen Familie lebendig!
17. Welche Gutachter und Prüforganisationen werden für Oldtimer-Wertgutachten anerkannt?
Wir arbeiten eng mit den führenden Bewertungsorganisationen für historische Fahrzeuge zusammen – insbesondere mit Classic Data (über 400 spezialisierte Sachverständige bundesweit), Classic Analytics, CT Inspections sowie den Klassik-Experten von TÜV, DEKRA, GTÜ und KÜS. Tipp: Wenn Sie eine Privat-Rechtsschutzversicherung bei uns haben, bezuschussen wir beim Kauf eines Oldtimers die Kosten eines Wertgutachtens sogar mit bis zu 100 €!
18. Sind auch Ersatzteile, Zubehör und abmontierte Fahrzeugteile in meiner heimischen Garage mitversichert?
Ja, im Rahmen unserer Kaskoversicherung sind nicht nur die fest am Fahrzeug verbauten Teile, sondern auch mitgeführte sowie unter Verschluss gelagerte Fahrzeug- und Zubehörteile (z. B. das Hardtop im Sommer oder der zweite Satz historischer Speichenfelgen in der verschlossenen Garage) mitversichert.
19. Bin ich auch bei Oldtimer-Rallyes, Gleichmäßigkeitsfahrten und Ausfahrten im Ausland versichert?
Selbstverständlich! Touristische Ausfahrten, Oldtimer-Treffen, Sternfahrten und Gleichmäßigkeitsfahrten (Sollzeit-Rallyes im öffentlichen Straßenverkehr), bei denen es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, sind in ganz Europa und den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten voll versichert. Lediglich echte Motorsport-Rennen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten sind ausgeschlossen.
20. Was gilt bei euch als „Exot“ – und wie versichert ihr Supersportwagen oder US-Importe?
Unter unsere Exoten-Versicherung fallen seltene Liebhaberfahrzeuge, Supersportwagen, Kleinserien, US-Cars (oft mit genullter Typschlüsselnummer `000` im Fahrzeugschein) oder moderne Sammlerfahrzeuge mit hohem Wert, die noch unter 20 Jahre alt sind, aber wie ein Klassiker als Zweit-/Drittfahrzeug gehegt und gepflegt werden. Hier kalkulieren wir über unser Spezial-Underwriting ein individuelles Angebot nach Wert und Nutzung.
21. Bringen eine Mitgliedschaft in einem Oldtimer-Club oder ein Meilen-Tacho Vorteile?
Ja! Wenn Sie Mitglied in einem anerkannten Marken- oder Oldtimer-Club (bzw. ADAC/AvD-Klassik) sind, berücksichtigen wir bestehende Clubvereinbarungen direkt als Beitragsnachlass! Und falls Sie einen US- oder UK-Klassiker fahren, dessen Tachometer in Meilen (mph) statt Kilometern zählt, kreuzen Sie das unten im Formular einfach kurz an – wir rechnen das sauber für Sie um.
22. Welche Schäden sind in der Oldtimerversicherung nicht abgedeckt?
Kein Versicherungsschutz besteht bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden, bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, beim Fahren eines verkehrsunsicheren Fahrzeugs ohne gültige Hauptuntersuchung (TÜV) im öffentlichen Straßenverkehr, bei gewerblicher Vermietung/Nutzung sowie für reine Alterungsprozesse (Rost, Korrosion, Materialermüdung oder normaler Verschleiß).
Jetzt persönliches Angebot für Ihr Liebhaberfahrzeug anfordern
Wählen Sie zuerst die passende Fahrzeugkategorie. Tipp: Laden Sie gerne direkt Ihren Fahrzeugschein, Ihr Wertgutachten, Ihre bisherige Police oder Fotos Ihres Klassikers hoch!
Fahrzeugschein, Wertgutachten, Vorvertrag oder Fotos Ihres Klassikers hochladen
Nutzen Sie direkt Ihre Handykamera oder wählen Sie Dateien/PDFs von Ihrer Festplatte aus. Jede hochgeladene Datei erscheint sofort unten in der grünen Vorschau-Liste!